UNTERMÜHLE FLAACH

Mühlenmuseum zur Unternmühle

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1897 Kaufbrief Oskar Schönenberger

seite 1

Kaufbrief

per 90,000 Frk.-.

 Herr Joseph Rebmann, von Riedöschingen (Baden), wohnhaft
zur Untermühle in Flaach hat an Herrn

 
Oskar Schönenberger  

geb. 1874, von Hindelwangen, Amt Stockach (Baden) wohnhaft
in Flaach verkauft und überträgt somit in dessen Eigentum

 
in Flaach gelegen  
A 1. Ein Wohn- und Mühlegebäude, die Untermühle zu Flaach
genannt; angeblich enthaltend drei Stuben, sieben Kammern
Fruchtschütte, zwei Mahlgänge, Rendlen und Putzmaschine.
 
A 2. Ein Gebäude, enthaltend Bäckerei, Stube, zwei Keller, Wein-
trotte, Waschhaus, Wagenschopf, Speicher und acht Schweinställe.
 
A 3. Eine Scheune mit doppelter Stallung und Schweinställen.  
A 4. Das sogen. Nebenhaus, nachher angeblich enthält: eine Mahl-
Mühle, Gipsstampfe und Gipsmühle; eine Hanfreibe, zwei
Sägemühlen, zwei Zirkularsägen nebst Bretter- und Holz
Magazin.
 
A 5. Hofraum, Gemüse- und Obstgarten, Wiesen, Reben,
Ackerland, Rain und Waldung.
 
    Alles Beschriebene liegen an und bei einander unten
im Dorfe Flaach, sei zusammen ca vier Hectaren,
zwanzig Aren gross, nur durch Strassen, Fusswege und Wasser
Bäche getrennt; grenzend: 1. an Jacob Fehren Wiesland,
Jacob Fischer, Schlossers, Jacob Meier, Tischmachers, und Johannes
Morfen Holz, und an der Gemeinde Waldung, 2. an der
Gemeinde Waldung und an Georg Gisler, alt Organisten
Wiese, 3. an einen Bach so an Messmer Freien Land,
4. an Wittwe Fehren und Jgfr. Anna Fischers Baumgärten.
 
 
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    Servituten:
A 1. Über den Hofraum bei der Untermühle hat jedermann von
und zu der Strasse zweiter Klasse:
a. das Fahrwegrecht in die Mühlbergstrasse der Gemeinde;
b. das Fusswegrecht in den Eigenthaler Fussweg,
welche beiden Wege bis zum Eintritt in die Hofstatt zur
Untermühle ausgemarchet sind.
  2. Der Kirchgemeinde Flaach-Volken als Eigentümerin der
Kirche zu Flaach steht ein Fusswegrecht für die Kirchgänger
vor und nach der Kirche zu Flaach über den Grund und
Boden der Käufer und zwar in der Richtung der gegen-
wärtig über sein Gut vom Dorfe aus zur Kirche führen
den Fahrweges und es ist der jeweilige Eigentümer der
belasteten Objecte verpflichtet, die zur Ausübung dieses
Fusswegrechtes nötige Brücke jederzeit zu unterhalten.
  3. Erstellung und Unterhaltung des Strässchens zwischen dem
Wildbache und dem Gehöfte des Jpfr. Anna Fisler, Schrei-
ners und der Wittwe Susanna Fehr, geb. Fisler liegt
dem Käufer ob, Jpfr. Anna Fisler und Wittwe Susanna
Fehr sind dennoch berechtigt, fragliches Strässchen, soweit
ihr Gut daran grenzt, zu benutzen.
  4. Das Bachbord ist gemeinsames Eigentum der Käufer
und der Jpfr. Fisler und Wittwe Fehr.
   

Assekuranz:

Vorbeschriebene Gebäulichkeiten sind wie folgt assekuriert:
sub No 134a 1
1
1
Wohn- und Mühlegebäude
Wasserrad mit Zahnkranz
Kolben mit Wellbaum + Kammrad
für
"

"
frs.
"

"
21'000.-
2400.-
1500.-
sub No 134b 1
1
Speicher, Keller u. Waschhaus
Schweinstallanbau
"
"
"
"
5500.-
800.-
sub No 134c 1
1
Scheune, Futtertenn u. 2 Ställe
Schopf- & Stallanbau
"
"
"
"
5400.-
800.-
sub No 134d 1

1
1
1
Gipsmühle, Mahlmühle, Oele und
Trottgebäude

Wasserrad mit Wellbaum
eis. Kolben, Wellbaum + Kammrad
Säge, Reibe, Oele & Werkstätte
Gebäude

"
"
"


"

"

"
"

"

9400.-
700.-
600.-

4000.-

      Uebertrag frs. 52,100.-
 
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sub No 134d   Uebertrag 52,100 frs. .-
    1
1

1
1
1
Wasserrad mit Wellbaum zur Säge
eis. Kolben mit Kamm- u. Schwungrad

zur Säge
Kolben, Wellbaum u. Kammrad zur
Reibe u. Oele
für
 
"

"
1500
500

500
500
500
frs.
frs.

frs.
frs.
frs.
.-
.-
.-
.-
.-
      Summe   54,600 frs. .-

(Vier und fünfzigtausend und sechshundert Franken)

  6. ca sieben Aren Reben auf Weier, grenzend: 1. an
Konrad Fritschis Reben, 2. 3. u. 4. an Wege.
  7. ca 10 Aren und achtzig Quadratmeter Reben im
Kalch; grenzend: 1. an Wilhelm Hubers Reben, 2. an Jakob
Kilchspergers, 3. an eine Strasse, 4. an Salomon Gislers,
und Jacob Freien Reben.
A 8. ca sieben und fünfzig Aren und achtzig Quadratmtr.
Wiesen im Brühl; grenzend: 1. an einen Bach, 2. an
Jacob Fehr, Sorsingers Wiesen, 3. an Raufers Wolfwiese,
4. an Kaspar Rufen Wiese.
    Sie von einer Strasse durchschnitten.
      Servitut
bezüglich der seinerzeit von Elias Gislers Erben
angekauften ca 10 Aren hievon:
    der Käufer gestattet dem Hr. Ulrich Gisler, Eliassen sel. in Flaach,
als Eigentümer von ca 14 Aren Wiesen im Brühl das Fahrweg-
recht über den westlichen Teil dieses ca 10 Aren für solange
bis jenes Grundstück des Ulrich Gisler nicht durch einen
Flurweg oder allfälligen Güterzusammenschub einen
anderweitigen Ausweg erhält, in der Meinung, dass
dieses Wegrecht nicht ausgeübt werden darf zu einer
Zeit, da er dem Käufer Schaden bringen würde.
A 9. ca neun und sechszig Aren Wiesen und Streueland
in der Wolfwiese, angeblich auch im Brühl genannt; gren-
zend: 1. an Jacob Kilchspergers Wiese, 2. an Käufers Brühlwiese,
3. an Heinrich Gisler, Rhenieds Wiesen, 4. an en Oelgraben.
A 10. ca drei und vierzig Aren Wiesen in Steuwiesen; gren-
 
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7.   zend: 1. an einen Graben, 2. an Jacob Gislers und anderer,
3. an Jacob Brandenberger, Webers, 4. an Mühlemacher Freien,
5. an Heinrich Fehr, Heinrichen Wiesen, und an eine Strasse.
A 11. ca eine Hectare zwei und sechszig Aren Wiesen früher
Acker- im Hagen oder Rohacker; grenzend: 1. an eine
Güterstrasse, 2. an Jakob Fritschi, Kirchenpflegers und Heinrich
Frauenfelder, Gemeindraten Wiesen, 3. an eine Feldstrasse,
4. an Heinrich Schollenberger, Wagners Acker, und Wiesland.
    Servitut:
    Ueber ca 24 Aren vorbeschriebenen Grundstückes, dem
Graben entlang haben Heinrich Frauenfelders ca 12 Aren Acker
bei den Steingwiessen Fahrwegrecht mit Dünger und den
Landeserzeugnissen.
A 12. ca acht und vierzig Aren und sechszig Quadratmeter
Wiesen - früher Acker - im Steingwiessen; grenzend: 1. an
einen Feldweg, 2. an Jonas Schulers und anderer Wiesen,
3. an einen Graben, 4. an Georg Gislers Erben Wiesen.
  13. ca vierzig Aren Acker in der Längg; grenzend: 1. an
Heinrich Gisler, Kirchenpflegers Acker, 2. an Heinrich Schollen-
bergers und Konrad Brandenbergers Acker, 3. u. 4. an eine
Strasse.
  14. ca acht Aren Acker im Rüedlingerfeld, zur Oberzelg; gren-
zend: 1. an Balthasar Breiters, 2. an Schuster Fritschis Acker,
3. an das Inseli, 4. an Ulrich Gislers Acker.
  15. ca zwei und dreissig Aren Acker auf Ebnet oder in Krummen-
ackern; grenzend: 1. an einen Feldweg, 2. an Gebrüder
Breiter, Webers Acker, 3. an Konrad Kollers Acker und Conrad
Gisler, Küfers Acker, 4. an Fislers im Lei Acker.
  16. ca zwei und dreissig Aren Acker im Oberfeld, auch
Wegacker genannt; zur Oberzelg; grenzend: 1. an Jacob Frei,
Hubers Acker, 2. an Gebrüder Gislers im Oberhof Acker,
3. an Georg Gisler, alt Organisten Acker und an eines
andern Acker, 4. an Heinrich Gislers an der Strehlgasse
Acker. Ist von der Strasse durchschnitten.
 
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A 17. ca acht Aren Acker auf Reutenen, zur Oberzelg; gren-
zend: 1. an Schreiner Gislers Acker, 2. an der Gemeinde Flaach
Wiesen, 3. an Jacob Brandenberger, Krämers Acker, 4. an
eine Strasse
a.
b.


                       Ferner
die gesammte Fahrhabe des Verkäufers mit ausnahme
der Wertschriften und der Barschaft

derjenigen Gegenstände die in einem in Handen des
Verkäufers liegenden Verzeichnisse als nicht verkauft auf
geführt sind.
Auf ausdrückliches Verlangen der Contrahenten unterbleibt
hier eine Specifikation der mitverkauften beweglichen Sachen,
die laut Erklärung der Kontrahenten nicht verpfändet sind.
Auf den mit Lit. A bezeichneten Liegenschaften
stehen zur Zeit noch vor an Capital:
Frk. 17,500.- (Siebenzehntausend und fünfhundert Franken) laut Schuldbrief,
dat. 28. Juni 1886, dem Verkäufer selbst.
Gelöscht. Brunner. Notar.
dieser Brief ist laut Erklärung der Kontrahenten abbezahlt und wird
deshalb dem Käufer in seinem Einverständnisse nicht angewiesen, son-
dern einfach vorgestellt. der Verkäufer ist verpflichtet für sofortige
Löschung dieses Titels zu sorgen.
Die Gesammtkaufsumme beträgt Fr. 90,000.- (Franken
Neunzigtausend,
wovon:
Frk. 50,000.- (Fünfzigtausend Franken) laut Erklärung der
Kontrahenten bezahlt sind, und
 
" 40,000.- (Vierzigtausend Franken) als Rest mittelst eigentlichen
Schuldbriefes auf die unbeweglichen Kaufsobjecte zu
versichern vom ersten November 1897 (sieben und neunzig)
an, alljährlich auf den ersten November zu vier
Procent zu verzinsen und auf eine beiden Teilen
je auf ersten Mai und ersten November freistehende,
halbjährliche Kündigung hin sammethaft abzubezah-
len sind.
 
Frk. 90000.- c.
Summa  
 
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Weitere Bestimmungen:
1. der Kaufantritt kann mit erstem November 1897 (sieben und
neunzig) erfolgen.
2. Die ist wegbedungen.

Gefertigt Andelfingen, den 25. Oktober 1897.

BESIEGELT
Andelfingen, den 2. Febr. 1898Der Bezirksgerichtspräsident
Kanzlei
des
Notariatskreises Andelfingen
Johann Brunner,
Notar
Uebertrag555Kolben mit Wellbaum + Kammrad